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Fachteam Jugend Sozialarbeit

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Primäre Zielgruppe sind alle jungen Menschen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren im Sozialraum und am Campus Letschin. Im Einzelfall kann die Begleitung von einzelnen Jugendlichen bis zum 27. Lebensjahr gegeben sein. Je nach Bedarfslage kommen darüber hinaus als sekundäre Zielgruppe auch alle an dem Kind oder Jugendlichen beteiligten Personen oder Einrichtungen in Betracht. Dies können u.a. Eltern, Familienangehörige und Personensorgeberechtigte, Lehrkräfte oder Erziehende, Vereine und Jugendverbände oder sonstige Entscheidungsträger oder Kooperationspartner sein.

Eine gemeinsame pädagogische Haltung als kleinster gemeinsamer Nenner der Arbeit ist unverzichtbar. Dabei sollte die Gemeinde als Biotop für das Leben junger Menschen gesehen werden. Die Ziele und Methoden der Jugendarbeit müssen gemeinsam mit den jungen Menschen entwickelt und gemeinsam getragen werden. Dabei ist die Arbeit oft prozessorientiert und ergebnisoffen. Wichtig ist dabei die Haltung und der Blick auf die jungen Menschen. Es sollte nichts vorausgesetzt und den jungen Menschen ohne Vorbehalte begegnet werden. Denn häufig findet sich ein sehr defizitärer Blick auf junge Menschen, gerade im Schulkontext. Dieser sollte nicht ungeprüft übernommen werden.  Gerade milieugeschädigte junge Menschen stellen besondere Herausforderungen an die gemeinsame Arbeit. Hier sind Beziehungsabbrüche, Entzug oder straffälliges Verhalten häufiger anzutreffen. Doch gerade diese jungen Menschen brauchen besondere Unterstützung und sollten nicht aus dem Hilfesystem fallen. Auch diese sollen situationsund handlungsbezogen gefördert und ermutigt, statt bewertet oder zurückgewiesen zu werden.

Das Fachteam Soziale Arbeit wirkt eng und gut vernetzt mit sozialräumlicher Perspektive auf die Gemeinde und den Bildungscampus als Ganzes. Die Angebote müssen immer entlang der Besonderheiten und Erfordernisse des jeweiligen jungen Menschen geprüft, weiterentwickelt und daran ausgerichtet werden. Dabei wird sich am Willen der jungen Menschen orientiert und den Leitprinzipien der Sozialraumorientierung entsprechend gehandelt. Es gilt die Devise „so wenig wie möglich, so viel nötig“ um weniger zu betreuen, sondern vielmehr zu aktivieren. Es geht also weniger darum etwas für junge Menschen zu tun, sondern sie im Rahmen ihrer Profession dabei zu unterstützen, ihren Willen und damit ihr Leben selbst zu verwirklichen und genügend Unterstützung der Eigeninitiative zu bekommen. So können die eigenen Ressourcen mit denen des Sozialraums kombiniert werden. Denn Verantwortung kann nur gemeinsam durch Selbsthilfe, Solidarität und angemessene fachliche Begleitung gelebt und erhalten werden.

Zur Gestaltung kommunaler Landschaften muss es einen gemeinsamen Willen geben, die Soziale Arbeit so umzubauen, dass sie dort ansetzt, wo die Wünsche der Menschen liegen. Die Kommune trägt die Verantwortung Rahmenbedingungen zu schaffen, in dem Menschen in Eigenregie die mitgebrachten Kompetenzen und Ressourcen mit den Ressourcen des Sozialraums verknüpfen und so von Handlungs- und Bewältigungspotenzialen profitieren können. Es braucht Räume und Möglichkeiten zur Wahlfreiheit junger Menschen, sodass eigene Entscheidungen getroffen und verantwortet werden können. Sehen wir den Sozialraum der Gemeinde also als Biotop junger Menschen und befähigen sie zur Selbstverwirklichung, kann dieses Entwicklungsziel erreicht werden.

Grundsätzlich sollten alle Angebote des Sozialpädagogischen Teams von der Zielgruppe nur freiwillig wahrgenommen werden, da die Angebote darauf abzielen, jungen Menschen Möglichkeiten zur Partizipation und Selbstverwirklichung, zur Bildung, zur Freizeitgestaltung und zur Unterstützung bei individuellen Problemlagen zu bieten. Grundlage für eine verlässliche und belastbare professionelle Beziehung sind persönliche Zuwendung, Wertschätzung und Respekt, sowie das Angebot von Orientierungs- und Auseinandersetzungsmöglichkeiten.

ngebote werden nach §11 Abs.1 SGB VIII entlang des Willens und unter Mitverantwortung der jungen Menschen gestaltet. Es ist Aufgabe der Fachkräfte, junge Menschen zu aktivieren und ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Die Fachkräfte schaffen eine Infrastruktur, die den jungen Menschen die Gestaltung und Umsetzung der von ihnen gewollten Angebote ermöglicht. Die Fachkräfte installieren, über den §9 Nr. 3 SGB VIII hinaus, kritische Bildungsangebote, um Benachteiligung und Diskriminierung transparent zu machen und abzubauen. Ziel ist es, den Prozess der Gleichberechtigung von jungen Menschen unabhängig von gesellschaftlichen Zugehörigkeiten (bspw. hinsichtlich Gesundheit, sexueller Orientierung, Betroffenheit von Rassismus, Geschlecht, sozialer Schicht, …) zu beschleunigen.

Präventionsangebote der Jugendarbeit nach §1 Abs. 3 Nr.3 SGB VIII und nach § 14 SGB VIII beruhen auf der Annahme, dass das Sammeln von sogenannten Risikoerfahrungen ein Teil der Entwicklung von jungen Menschen ist. Neben der klassischen Prävention zur Verhinderung eines attestierten Zusammenbruchs und die Schaffung guter Verhältnisse zur Verhinderung einer Notlage ist daher die Aufklärung über Risikohandlungen und deren Konsequenzen wichtiger Bestandteil der Arbeit. Es wird nicht ausschließlich versucht junge Menschen vor Risikohandlungen zu bewahren, sondern es wird Unterstützung im Umgang mit bestehenden Gefährdungen geleistet.

Eine Vernetzung mit weiteren Akteuren innerhalb der Gemeinde und des Landkreises ist von hoher Wichtigkeit, um eine gute und allumfassende Versorgung zu erreichen. Zu diesen Hilfesystemen oder Kooperationspartnern gehören ehrenamtliche Akteure wie Vereine und freiwillige Feuerwehren, die Fachbereiche des Jugendamts (ASD, JGH3 ), der Kreis Kinder und Jugendring in Seelow, der Lokale Aktionsplan MOL, die Industrie- und Handelskammer, der CVJM und der evangelische Kirchenkreis, die PIA4 in Seelow sowie die Jugendberatungsstelle der Diakonie und weitere Verbände wie die Oderlandkids e.V. uvm.