Haus – und Schulordnung der Theodor-Fontane-Schule
Gültigkeitsbereich
Diese Haus- und Schulordnung gilt für die Schulgebäude, das Schulgrundstück einschließlich der Turnhalle, der Werkstatt und der Lehrküche.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.
Allgemeine Grundsätze
Zusammenarbeit
Die Schule ist auf das Vertrauen, den Respekt und die Mitarbeit der Schüler, Lehrer, der Erziehungsberechtigten und des technischen Personals angewiesen.
Verhalten
Alle am schulischen Leben Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass der Unterricht erfolgreich ist und störungsfrei für alle verläuft.
Freiheit und Verantwortung
Wer mitentscheiden möchte, sollte Verantwortung übernehmen.
Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.
Soziales Handeln
Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und um Hilfsbereitschaft. Jeder behandelt Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte, Mitarbeiter, technisches Personal und Besucher so, wie er selbst behandelt werden möchte und leistet dort Hilfe, wo ein anderer Hilfe benötigt.
Toleranz und Respekt
Jeder achtet darauf, offen für andere zu sein und den anderen zu respektieren, Selbstvertrauen und Selbstbeherrschung zu entwickeln und Zivilcourage zu zeigen. Der Respekt wird nicht nur Personen, sondern auch der Ausstattung entgegengebracht.
Alle achten auf die Erhaltung des Gebäudes und des gesamten Inventars.
Kritik
Meinungsäußerungen und Kritik sind erwünscht. Sie sollten sachlich dargelegt werden und Verbesserungsvorschläge beinhalten.
Lernen
Lernen gelingt auf vielfältige Weise und gehört zu den Pflichten jedes Schülers. Lehrer geben Anregungen und Hilfestellungen, die die Selbstständigkeit der Schüler fördern soll.
Anerkennung
Lob und Anerkennung motivieren stärker als Tadel.
Herausragende Leistungen des gesamten Schullebens werden gewürdigt.
Regeln und Konsequenzen
Anwesenheit und Öffnungszeiten
Zahl und Dauer der Unterrichtsstunden und der verbindlichen Ganztagsangebote sind im Stundenplan festgelegt.
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist die Voraussetzung für den Lernerfolg und deshalb Pflicht.
Verspätungen und Fehlzeiten stören die kontinuierliche Arbeit und beeinträchtigen damit den Lernerfolg aller.
Das Schulgebäude wird für Schüler der Sek I um 07:25 Uhr und für Schüler der Primarstufe um 7:10 Uhr geöffnet. Bei schlechtem Wetter wird für die Schüler der Sek I spätestens 7:10 ein Raum für den Aufenthalt geöffnet. Schüler der Sek I dürfen das Schulgelände nur in der Mittagspause verlassen, wenn vorher die schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die integrative Tagesbetreuung (ITB) öffnet um 6.00 Uhr. Hortkinder melden sich nach Beendigung des Hortbetriebes und anderen Schulveranstaltungen persönlich bei den Erziehern ab.
Verhalten in den Unterrichtsstunden
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
Die Schüler sollen sich aktiv und kooperativ am Unterricht beteiligen, so dass alle von einander lernen können und niemand bei seinen Lernanstrengungen beeinträchtigt wird.
Während des Unterrichts darf der Klassenraum nur mit Zustimmung der Lehrkraft verlassen werden.
Stört ein Schüler den Unterricht, kann er in den Trainingsraum verwiesen werden, um dort seine Aufgaben zu erledigen.
Während des Unterrichts darf mit Zustimmung der Lehrkraft geräuschlos und den Bedürfnissen entsprechend getrunken werden. Der Genuss von Mineralwasser und anderen ungesüßten Getränken ist wünschenswert.
Unterrichtsmaterialien
Die Schüler bringen die für den jeweiligen Unterricht benötigten Materialien mit. Diese sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert verfügbar.
Die von der Schule ausgeliehenen Lernmaterialien werden pfleglich behandelt
und vollständig und unbeschädigt zurückgegeben. Bücher müssen sofort nach Erhalt eingeschlagen werden.
Bei Verlust oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten.
Hausaufgaben
Hausaufgaben gehören als Vor- und Nachbereitung zum Unterricht und können gemäß VV-Leistungsbewertung vom 21.07.2011 (zuletzt geändert am 14. Februar 2018) der Leistungsbewertung dienen.
Sie werden von jedem Schüler selbst angefertigt und termingerecht vorgelegt. Bei der Vergabe von Hausaufgaben müssen abwesende Schüler sich bei den Mitschülern oder der Lehrkraft nach den Arbeitsaufträgen erkundigen und möglichst schnell für die Nachlieferung der häuslichen Arbeiten sorgen.
Entsprechendes gilt auch für versäumten Unterrichtsstoff.
Verhalten bei Abwesenheit einer Lehrkraft
Der Klassensprecher meldet im Sekretariat fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn das Fehlen der Lehrkraft.
Die Klasse verhält sich währenddessen ruhig und wartet vor dem bzw. im Klassenraum auf Anweisungen.
Verantwortung für die Fach- und Klassenräume
Diese Räume sind Arbeitsräume, deren sinnvolle Ausgestaltung das Lernen fördert. Die Ausgestaltung liegt beim jeweiligen Raumverantwortlichen. Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat die Aufgabe, Verschmutzungen zu vermeiden oder mit zu helfen, diese zu beseitigen.
Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer der Verursacher war.
Steht dieser fest, obliegt ihm die Beseitigung. (Jacken und Mäntel dürfen nicht auf den Stühlen oder Tischen abgelegt werden)
Sitzordnung
Eine verbindliche Sitzordnung legt der Fachlehrer fest. Als Orientierung kann der Sitzplan des Klassenlehrers im Klassenbuch verwendet werden.
Ordnungsdienst und Sauberkeit
Jede Klasse übernimmt nach Plan Verantwortung für die Sauberkeit eines
zugewiesenen Bereiches des Schulgeländes einschließlich des Weges zur Turnhalle und des Parks bis zur Speiseeinrichtung.
Diese Aufgaben müssen sorgfältig, zügig und unaufgefordert erledigt werden.
Der Tafeldienst sorgt für saubere Tafeln.
Nach der letzten Stunde im Raum stellen die Schüler die Stühle hoch.
In den Toilettenräumen ist von allen Schülern auf absolute Sauberkeit zu achten, da gerade die Toiletten eine Quelle gefährlicher Keime sind.
Festgestellte Verunreinigungen oder Beschädigungen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Pausenregelungen
Pausen dienen der Erholung und Entspannung.
Bei gutem Wetter verbringen die Schüler die Pausen auf dem Schulhof. Die Pausenzeiten werden von allen eingehalten und der Unterricht beginnt pünktlich. Die Schüler der Primarstufe (Klasse 1- 6) verbringen die ersten 10 Minuten der Pause im Klassenraum, um in Ruhe das Frühstück einzunehmen.
Schülervorschlag: auch für Schüler der SEK 1, die in Ruhe frühstücken wollen, einen Raum öffnen.
Notwendige Toilettengänge finden in der Regel in den Pausen statt.
Das Fußballspielen ist mit normalen Bällen an den dafür festgelegten Orten erlaubt.
Bei schlechtem Wetter (Niederschläge, Glätte, kalte Witterung und Sturm) können die Schüler sich in einem ihnen zugewiesenen Klassenraum aufhalten, wobei mindestens zwei Schüler auf Ordnung und Sauberkeit in dem Raum achten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Das Schneeballwerfen ist nur an den frei gegebenen Orten erlaubt. Zurzeit ist dieses der Fußballplatz.
Sachbeschädigungen und Verunreinigungen
Für Sachbeschädigungen und Verunreinigungen jeder Art tragen die Verursacher die Kosten für den Ersatz bzw. die Reparatur oder Reinigung. Schulrechtliche und u. U. strafrechtliche Konsequenzen sind die Folge. Kaugummi führt immer wieder zu Verunreinigungen, deren Beseitigung zeitaufwendig und teuer ist.
Daher ist Kaugummi kauen im Unterricht untersagt.
Das Spucken auf dem Schulgelände ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Elektronische Geräte
Elektronische Geräte jeglicher Art lenken von Unterrichtsinhalten und vom persönlichen Gespräch ab und können missbräuchlich genutzt werden.
Deshalb bleiben sie am besten zu Hause, werden bei Mitnahme in die Schule jedoch rechtzeitig vor Betreten des Schulgebäudes nicht nur stumm-, sondern ausgeschaltet und, sofern vorhanden, zusammen mit den Kopfhörern in der Schultasche verwahrt. Sie bleiben während des Unterrichts ausgeschaltet und unbenutzt. Für die Jahrgangsstufen 1 – 6 gilt: Während des gesamten Schultages bleibt das Handy ausgeschaltet.
Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer. Verstöße führen zum vorübergehenden Einzug der Geräte. Nach Ende des Unterrichtstages können sich die Schüler ihr Handy von der Lehrkraft bzw. im Sekretariat wieder abholen.
In Notfällen steht ein Telefon im Sekretariat zur Verfügung. Eltern werden durch die Schule informiert Mit Genehmigung einer Lehrkraft darf das Mobiltelefon im Notfall in Betrieb genommen werden.
In Freistunden und bei schlechtem Wetter dürfen Schüler der Klassen 7 – 10 das Handy lautlos im Aufenthaltsraum benutzen.
Gewaltverherrlichung und Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole
DieVerbreitung gewaltverherrlichender, pornografischer und rechtsradikaler Filme, Fotos, Spiele, Kleidung und Symbolik usw. ist verboten und hat schulrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.
Verstöße werden schriftlich an das Staatliche Schulamt gemeldet und zur Anzeige gebracht.
Kleidung
Schüler haben während des Unterrichtstages und bei allen schulischen Veranstaltungen in einer den Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen und diese so auszuwählen, dass sich niemand unangenehm berührt oder in seinem sittlichen Empfinden gestört fühlt.
Kopfbedeckungen ohne religiösen oder kulturellen Hintergrund sind im Unterricht abzulegen.
Sicherheit auf dem Schulgelände
Konflikte werden an unserer Schule ausschließlich mit friedlichen Mitteln von den dafür zuständigen Personen oder Gremien gelöst. Die Anwendung jeglicher Gewalt (physisch, psychisch oder verbal) gegen Personen wird nicht geduldet, ebenso nicht gegen Sachen. Verursacher werden in die Verantwortung genommen. Sie werden durch Maßnahmen zur persönlichen Wiedergutmachung herangezogen. Das Mitbringen von Waffen oder Gegenständen jeglicher Art, die als Waffen verwendet werden können, auch von Spielzeugwaffen ist strengstens untersagt. Die Nichtbeachtung zieht unweigerlich schulrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Das Mitbringen und der Konsum von Drogen oder von wie Drogen wirkenden Medikamenten jeglicher Art, sind strengstens verboten, soweit sie nicht ärztlich verordnet wurden. (Ein Nachweis ist vorzulegen.)
Die Nichtbeachtung zieht unweigerlich schulrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Unsere Schüler dürfen sich nicht mit schulfremden Personen auf dem Schulgelände treffen.
Besucher melden sich im Sekretariat an.
Hospitationen durch Eltern bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und sind mindestens eine Woche vorher zu beantragen.
Das Fahren mit Fahrrädern, Skateboards und anderen Fortbewegungsmitteln auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Im Rahmen VHG gilt der o.g. Satz nicht.
Wertgegenstände (Schmuck, größere Geldbeträge o.ä.) sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Für deren Verlust oder Diebstahl kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist verboten.
Fehlzeiten und Beurlaubungen
Beim Fehlen eines Schülers aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit) ist durch die Erziehungsberechtigten die Schule zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigung muss spätestens am zweiten Tag des Fernbleibens erfolgen. Nach Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule bis spätestens drei Tage nach Wiedererscheinen schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.
Bei Verletzung der Mitteilungspflicht oder Nichteinhaltung der Frist liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor.
Die vorzeitige Entlassung eines Schülers aus dem Unterricht (i.d.R. im Krankheitsfall) erfolgt durch den unterrichtenden Lehrer/Klassenlehrer über das Sekretariat.
Minderjährige Schüler müssen von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Anträge auf Beurlaubung von bis zu 3 Tagen im Schuljahr können vom Klassenlehrer genehmigt werden. Darüber hinaus entscheidet die Schulleitung. Anträge sind mit einer Frist von einer Woche vorher einzureichen.
Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Haus– und Schulordnung
Für das Einhalten dieser Schul – und Hausordnung übernehmen alle Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Deshalb sollen sich auch alle auf entsprechendes Fehlverhalten aufmerksam machen und auf eine Verhaltensänderung hinwirken.
Führt dies nicht zum Erfolg, so sind entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
Als weitere Erziehungsmaßnahmen, auch neben Ordnungsmaßnahmen, können
als Sanktionen Aufgaben auferlegt werden, die für die Schulgemeinschaft von Vor-teil sind.
Bei Straftaten wird Anzeige erstattet.
Schlussbestimmungen
Diese Schul- und Hausordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Sie wird jedem Schüler und seinen Erziehungsberechtigten sowie jedem Lehrer ausgehändigt.
Die Klassenlehrer besprechen vor Inkrafttreten der Haus- und Schulordnung deren Inhalt mit ihren Klassen.
Die Aushändigung, Besprechung und Anerkennung der Haus- und Schulordnung werden durch Unterschrift bestätigt.